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Stufenführerschein

Stufenführerschein bedeutet, dass man für einen Zeitraum von jeweils 2 Jahren Erfahrungen auf einem Fahrzeug mit einer geringeren Motorleistung sammelt, bevor man in die nächste Leistungsklasse aufsteigt. Beim ersten Führerschein A1 oder A2 muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung erfolgen. Für den nächsten Aufstieg ist dann nur noch eine zeitlich reduzierte praktische Prüfung vorgeschrieben. Die Dauer der Prüfung beträgt in diesen Fällen 40 Minuten. Es besteht hierbei keine Ausbildungspflicht seitens der Fahrschulen, dementsprechend muss auch keine Ausbildungsbescheinigung zur praktischen Prüfung vorgelegt werden.

Natürlich empfiehlt es sich, vor der praktischen Prüfung die Erfahrungen der Fahrschule zur Kontrolle der eigenen Fähigkeiten und zur Korrektur von eingeschlichenen Fehlern zu nutzen. Auch aus finanzieller Sicht ist die Investition in ein paar Übungseinheiten gegenüber einer eventuell nicht bestandenen Prüfung und verlorenen Gebühren zu bevorzugen.

 

  • Stufe 1: A1 11 kW (15 PS), Mindestalter: 16 Jahre
  • Stufe 2: A2 35 kW (48 PS), Mindestalter: 18 Jahre
  • Stufe 3: A keine Beschränkung mehr, Mindestalter Zweirad: 20 Jahre, Dreirad: 21 Jahre

 

Der Stufenführerschein kann mit der Stufe 1 oder 2 begonnen werden.