Bisher war es so, dass Fahrschüler, welche die praktische Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert haben, auch nur einen Automatik-Führerschein erhalten konnten. Die Führerscheinneulinge durften demnach nicht mit einem Schaltwagen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Das änderte sich nun am1. April 2021. Die Beschränkung auf das Fahren nur mit Automatikgetriebe entfällt. Allerdings muss der Fahrschüler dafür eine gesonderte Schulung mit einem Schaltwagen in der Fahrschule absolvieren.
Diese besteht aus:
Hat der Bewerber das alles absolviert, darf er beides Fahren (Schalter & Automatik) mit der Schlüsselzahl „197“. Diejenigen die nur Automatik fahren wollen, brauchen die zehn Stunden nicht zu fahren, bekommen aber die entsprechende Schlüsselzahl in den Führerschein eingetragen (Schlüsselzahl 78). Das heißt das nur Fahrzeuge mit Automatischer Kraftübertragung gefahren werden dürfen!
Das gute dabei ist, dass alle diejenigen, die bisher einen Automatik-Führerschein besitzen, einfach zehn Stunden auf einem Schaltfahrzeug mit 15-Minütiger Überprüfung durch den Fahrlehrer absolvieren müssen, dann bekommt man eine Bestätigung von der Fahrschule, dass man diese absolviert hat und gibt diese dann bei der Führerscheinstelle ab. Daraufhin bekommt man die entsprechende „Schlüsselzahl 78“ aus dem Führerschein ausgetragen und darf ein Schaltauto Fahren (ohne Prüfung)!
Wie sieht die neue Automatikregelung in der Praxis aus?
Die ersten Fahrstunden finden am Simulator statt
Fahrstunden mit Automatikgetriebe im Tesla Model 3 Performance
Auffrischung der Schaltfähigkeiten – damit Du auch mit beiden Fahrzeugen umgehen kannst und an Sicherheit gewinnst
Mind. 10 Fahrstunden mit Schaltgetriebe
15-minütige Evaluierungsfahrt durch Deinen Fahrlehrer, um den Nachweis der praktischen Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug zu erhalten
Prüfungsfahrt mit dem Tesla Model 3