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Mit der Schlüsselzahl B196 kannst Du Leichtkrafträder bis 125 ccm (Klasse A1) fahren, ohne eine separate Motorradprüfung ablegen zu müssen. Voraussetzung ist ein mindestens 5 Jahre alter Führerschein der Klasse B und die Teilnahme an einer Fahrerschulung. Es gilt nur in Deutschland.
Dieser Führerschein berechtigt Dich, Motorräder bis 125 ccm und maximal 11 kW zu fahren. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Der A1 ist der Einstieg in die Welt der Motorräder und kann nach zwei Jahren Fahrpraxis auf Klasse A2 erweitert werden.
Mit dem A2-Führerschein darfst Du Motorräder bis 35 kW (48 PS) fahren. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Nach zwei Jahren Besitz von A2 kann durch eine weitere Prüfung der uneingeschränkte A-Führerschein erworben werden.
Mit der Führerscheinklasse A80 kannst Du bereits ab 21 Jahren die Ausbildung auf einem Motorrad der Klasse A beginnen. Nach erfolgreicher praktischer Prüfung wird Dir die Schlüsselzahl 80 in den Führerschein eingetragen.
Bis zum 24. Lebensjahr darfst Du nur Krafträder der Klasse A2 fahren, das heißt, Motorräder mit einer maximalen Leistung von 35 kW (48 PS) und einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 kW/kg. Nach Vollendung des 24. Lebensjahres entfällt diese Beschränkung automatisch, und Du darfst Krafträder ohne Leistungsbeschränkung fahren.
Der A-Führerschein ist der unbegrenzte Motorradführerschein. Er berechtigt zum Führen von Motorrädern jeder Art und Leistung. Das Mindestalter beträgt 24 Jahre bei Direkteinstieg oder 20 Jahre, wenn Du vorher den A2 für mindestens zwei Jahre besitzt.
Mit dem B197-Führerschein darfst Du sowohl Schalt- als auch Automatikfahrzeuge fahren. Die Prüfung erfolgt auf einem Automatikfahrzeug, jedoch beinhaltet die Ausbildung auch eine praktische Schulung auf einem Schaltfahrzeug.
Dieser Führerschein berechtigt ausschließlich zum Führen von Automatikfahrzeugen.
Der BE-Führerschein ist ideal für alle, die einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 kg ziehen wollen, wenn das Gesamtgewicht des Gespanns mehr als 3,5 Tonnen beträgt. Der Anhänger darf dabei maximal 3.500 kg wiegen.
Die Klasse B96 ist eine Erweiterung des B-Führerscheins und erlaubt das Führen von Fahrzeugkombinationen bis zu einer Gesamtmasse von 4.250 kg. Dies ist besonders nützlich für Wohnwagen- und Bootsanhängerfahrer.
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