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Nach der Begleitzeit

Wer von seinen Eltern weiter unterstützt wird, hat gute Voraussetzungen, den Start in das Alleine-Fahren besser zu bewältigen.

Auch nach dem Begleiteten Fahren sollten sich die Eltern für das Autofahren ihrer Kinder interessieren und mit ihnen darüber sprechen: Wohin fahren Sie und zu welcher Tageszeit? Wer fährt bei Ihnen mit? Das gilt besonders für die ersten Monate nach dem Begleiteten Fahren. Dabei sollten die Eltern an die Erfahrungen aus der Begleitzeit anknüpfen und ihre Vorstellungen von einer sicheren Verkehrsteilnahme klar formulieren.

Früher oder später stellt sich auch die Frage nach dem eigenen Auto. Einige Kfz-Versicherungen belohnen das BF17 beim späteren Alleine-Fahren mit günstigeren Beiträgen für die Jugendlichen, wenn sie sich selbst versichern wollen oder weiter bei den Eltern mitfahren möchten. Damit reagieren die Versicherungsanbieter positiv auf das geringere Unfallrisiko von ehemaligen BF17-Teilnehmenden.

Häufig ist der erste eigene Wagen nach dem Führerscheinerhalt ein älteres Modell, bei dem es an der Sicherheitsausstattung mangelt. Teilweise fehlt ESP, manchmal sogar ABS oder wichtige Airbags. Moderne Assistenzsysteme, wie sie die Jugendlichen aus dem Fahrschul- oder Familienwagen kennen, sind meist nicht vorhanden. Der Umstieg auf das erste eigene Auto bedeutet daher oft auch weniger Verkehrssicherheit. Die Eltern sollten darum beim Autokauf ihrer Kinder dringend auf die Sicherheitsausstattung achten. Sonst kann in einer ernsten Situation der Fahrspaß schnell vorbei sein.