Irgendwann ist es dann so weit. Die Prüfung beim DEKRA steht an. Zuerst musst Du zur Theorie. Wenn diese bestanden ist, kannst Du die praktische Prüfung machen.
Hast Du Prüfungsangst oder Fahrängste, dann sprich uns darauf an. Wir sind entsprechend geschult und nehmen uns prinzipiell die Zeit und Mühe für Dich, die Du benötigst.
Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980), die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Nummer 1 wird wie folgt geändert:
Nummer 1.1 wird wie folgt gefasst:
Gegenstand der Prüfung sind Kenntnisse in den Sachgebieten des Anhangs II Abschnitt A Nummer 2 bis 4 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) (ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 18; L 169 vom 28.6.2016, S. 18) in der Fassung der Richtlinie (EU) 2018/933 der Kommission vom 29. Juni 2018 zur Berichtigung der deutschen Fassung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (ABl. L 165 vom 2.7.2018, S. 35) und in den folgenden Sachgebieten:
Der Prüfungsstoff bildet die Grundlage für den Fragenkatalog. Der Fragenkatalog ist Teil der Prüfungsrichtlinie nach Nummer 1.“
Nummer 2 wird wie folgt geändert:
Nummer 2.1.4 wird wie folgt gefasst:
Nummer 2.1.5 wird wie folgt gefasst:
Nummer 2.2.18 wird wie folgt gefasst:
Nummer 2.3 wird wie folgt gefasst:
Quelle: https://www.buzer.de/gesetz/13336/a217619.htm